Serkan Erdogan
Rechtsanwalt | Senior Associate
Expertise
Beratung und Verteidigung von Einzelpersonen und Unternehmen im Wirtschafts-, Medizin-, IT- und Steuerstrafrecht, auch mit internationalen Bezügen
Strafrechtliche Begleitung Interner Untersuchungen
Durchsuchung, Beschlagnahme, insbesondere von IT, Daten und Forensik
Revisionen
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Rechtsanwalt Serkan Erdogan berät und verteidigt in allen Bereichen des Strafrechts, insbesondere im Wirtschafts-, Medizin-, IT- und Steuerstrafrecht. Ein Schwerpunkt liegt dabei in der Verteidigung von Unternehmen sowie in der strafrechtlichen Beratung bei internen Untersuchungen.
Vor seinem Einstieg bei Knauer& war er schon mehr als zwei Jahre als Rechtsanwalt in einer überregional tätigen Kanzlei mit Spezialisierung auf das Wirtschafts-, Medizin-, IT- und Steuerstrafrecht in Berlin tätig. Seine vielfältigen und ständig wachsenden Erfahrungen im Umgang mit Ermittlungsbehörden - sowohl an der Seite von Geschädigten als auch von Beschuldigten - ermöglichen ihm die Entwicklung maßgeschneiderter Strategien.
Bereits während seines Studiums an der Freien Universität in Berlin, der University of Warwick in Coventry (UK) und dem Referendariat am Kammergericht Berlin setzte Rechtsanwalt Serkan Erdogan einen Schwerpunkt im Wirtschaftsstrafrecht. Erste Praxiserfahrungen, insbesondere auch im Bereich grenzüberschreitender interner Untersuchungen, sammelte er während seiner mehrjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter in global tätigen Wirtschaftskanzleien.
Er promoviert zum Thema “Interner Untersuchungen und deren Berücksichtigung bei der Sanktionierung von Unternehmen”.
Daneben veröffentlicht er regelmäßig Aufsätze und hält Vorträge zu bestimmten Fachthemen im Strafrecht.Serkan Erdogan spricht Deutsch, Türkisch und Englisch.
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• Wirtschaftsstrafrecht (u. a. Betrug, Untreue, Subventionsbetrug)
• Compliance und interne Untersuchungen
• Arzt- und Medizinstrafrecht/Korruption im Gesundheitswesen
• IT-und Datenschutzstrafrecht/Cybercrime
• Korruption und Geldwäsche: Prävention und Verteidigung
• Steuerstrafrecht
• Revisionen
• Strafrechtliche Gutachten
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• brand eins-Interview „Der Dynamische – das IT-Strafrecht“, in „brand eins / die besten Wirtschaftskanzleien 2024“, S. 46 f.
• Entscheidungsanmerkung zu BGH, Urteil vom 01.06.2023 – 4 StR 225/22 (Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug), in NStZ 2024, Heft 5, S. 291 ff.
• „Einziehungsmaßnahmen nach Datenschutzverstößen im Gesundheitswesen“, gemeinsam mit Johannes Lamsfuß, L.L.M., medstra, Ausgabe 4/2023
• Zur Strafbarkeit der Verbreitung eines Erpressungstrojaners über das Internet (Ransomware), gemeinsam mit Tilmann Dittrich in ZWH 2022, S. 13 ff.
• Datenschutzrechtliche Wirksamkeitsvoraussetzungen bei der Einwilligung in eine strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme, Anm. zu LG Kiel, 10. Große Strafkammer, Beschluss, 19.08.2021, 10 Qs 43/21, jurisPR-StrafR 5/2022, Anm. 1
• Cyberrisiken in Krankenhäusern – rechtliche Aspekte und praktische Umsetzungshinweise, gemeinsam mit Diana Nadeborn, KH-J 2/2022, S. 37 ff.
• Business-Continuity nach Cyberangriffen – Compliance-Pflichten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld nach Cyberangriffen („Cyberkurzarbeit“), gemeinsam mit Tilmann Dittrich in CCZ, Heft 12/2022, S. 398 ff.
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• „KI-gestützte Auswertung von Chatverläufen“, Vortrag am 20.06.2024 beim Nuix-Anwendertreffen in Berlin
• „Passwörter in Ermittlungsverfahren“, Vortrag am 07.09.2023 beim Fachteam Strafrecht & IT des Deutschen Anwaltsvereins, Arbeitsgemeinschaft IT-Recht
• „Zugriff auf Passwörter durch Ermittlungsbehörden – Reichweite von Ermittlungsbefugnissen und Verteidigungsstrategien“, Vortrag beim Berliner Anwaltsverein am 21.06.2023
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• Berliner Anwaltsverein (BAV)
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Deutsch, Türkisch, Englisch