Revision und Verfassungsbeschwerde sind das Meisterstück der strafrechtlichen Expertise. Deutschlandweit verfügen nur eine Handvoll Rechtsanwälte über die Fachkunde und Erfahrung, der es bedarf, um eine Revision erfolgreich zu führen. Prof. Dr. Christoph Knauer verteidigt regelmäßig in Revisionsverfahren insbesondere vor dem Bundesgerichtshof. Er ist Honorarprofessor für Wirtschaftsstrafrecht und strafrechtliche Revision an der Ludwig-Maximilians-Universität München und gibt mit dem Münchener Kommentar ein Standardwerk zur Strafprozessordnung heraus und kommentiert dort die Vorschriften zur Revision. Häufig wird er bereits während der laufenden Hauptverhandlung beratend tätig, um die Revision bereits in der Instanz „anzulegen“.
Die Verfassungsbeschwerde im Strafrecht erfordert neben der selbstverständlichen Beherrschung der strafrechtlichen und strafprozessualen Normen auf wissenschaftlichem Niveau die vertiefte Kenntnis des Verfassungsrechts. Prof. Dr. Christoph Knauer hat diese u.a. durch die Verfassungsbeschwerde, die zur Nichtigerklärung des § 217 StGB führte, unter Beweis gestellt.