Berufsrecht

Angehörige der freien Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Patentanwälte und Steuerberater, Ärzte, Zahnärzte und Apotheker unterliegen berufsrechtlichen Vorschriften ihrer jeweiligen Berufsgruppen. Verstöße führen hier regelmäßig zu berufsrechtlichen Verfahren – bei leichten Verstößen können diese unmittelbar von den jeweiligen berufsständischen Kammern geahndet werden; bei schwereren Verstößen sind die jeweiligen Berufsgerichte zuständig. Strafverfahren gegen Angehörige freier Berufe ziehen regelmäßig daran anschließende berufsrechtliche Verfahren nach sich. Diese Verfahren können dann grundsätzlich zum Ausschluss aus der beruflichen Tätigkeit oder dem Verlust der jeweiligen Zulassung führen.

Wir beraten und verteidigen in freien Berufen tätige Berufsträger auch in berufsrechtlichen Verfahren – sowohl gegenüber den jeweiligen Kammern als auch vor den jeweiligen Berufsgerichten. Dabei berücksichtigen wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt insbesondere auch die möglichen Wechselwirkungen zwischen dem strafrechtlichen Verfahren und dem folgenden berufsrechtlichen Verfahren sowie die möglichen berufsrechtlichen Folgen.